Sitzt man auch bei Schnee und Eis gerne gemütlich im Warmen auf dem Sofa, so muss man als Hauseigentümer dennoch dafür sorgen, dass die Wege vor der Haustür unfallfrei begehbar sind. Dazu gehören der Bürgersteig, der Hauseingang und der Weg zu den Mülltonnen.
Räumungspflicht besteht Montags bis Samstags zwischen 7.00 h und 20.00 h. An Sonn- und Feiertagen verschieben sich die Zeiten um 1-2 Stunden. Genaue Regelungen findet man in der Satzung der jeweiligen Kommune.
In Mietshäusern wird die Räumungspflicht häufig an die Mieter übertragen. Dies wird dann im Mietertrag festgehalten. Der Eigentümer ist berechtigt zu kontrollieren ob der Mieter dem Winterdienst nachkommt.