… das kann man freilich sehen wie man will, da scheiden sich die Geister. Fakt ist jedoch, dass man als Vermieter seinen Mietern nicht verbieten kann zu rauchen. Es gehört zum normalen Mietgebrauch dazu, in der Wohnung oder auch auf dem Balkon zu rauchen.

Hebisch Immobilien

Wie immer im Leben spielt aber auch hier die Rücksichtnahme eine ganz große Rolle. Raucher und Nichtraucher können zum Beispiel versuchen, sich auf bestimmte Zeiten zu einigen, zu denen auf dem Balkon geraucht werden darf. Denken Sie also mal darüber nach ob Sie rauchen müssen, wenn der Nachbar gerade auf dem Balkon sein Grillfleisch oder Kaffee und Kuchen genießt!

Das ist für beide Seiten gesünder und dann klappt’s auch mit den Nachbarn. In diesem Sinne „auf gute Nachbarschaft“.

www.hebisch-immobilien.de