Niemand wünscht sich, im Schlaf von Flammen überrascht zu werden. Von dem Sachschaden mal ganz abgesehen, können Feuer im eigenen Zuhause zur tödlichen Falle für alle Bewohner werden. Alleine schon aufgrund der Rauchgase.
Ein Rauchmelder sollte die Bewohner frühzeitig wecken, sodass diese genügend Zeit haben aus dem brennenden Gebäude zu fliehen. Andere Parteien, z.B. in einem Mehrfamilienhaus werden im Idealfall ebenfalls gewarnt. Auch wenn die eigentlichen Bewohner nicht zuhause sind, können die Mitbewohner die Feuerwehr alarmieren.
Die kleinen Lebensretter sind deshalb für Wohngebäude laut Gesetz Pflicht in allen Bundesländern. In Berlin, Brandenburg und Sachsen gibt es dazu Ausnahmeregelungen.
Nicht alle Räume müssen laut Gesetz mit einem Rauchmelder ausgestattet sein, nur Schlaf- und Kinderzimmer sowie Flure, die als Rettungsweg dienen. So wird die Flucht aus dem Haus, bzw. der Wohnung ermöglicht, bevor Flammen den Weg versperren. Bäder und Küchen sind eher ungeeignete Installationsorte.
Die Installation und Anschaffung von Rauchmeldern liegt daher in der Verantwortung des Eigentümers. Ob der Vermieter oder der Mieter die Betriebsbereitschaft sicherzustellen hat, wird im Mietvertrag geregelt. Auch was die Kosten dafür anbelangt.