Altlasten sind Belastungen von Grundstücken, die durch frühere Nutzungen, insbesondere durch Industrie- oder Gewerbebetriebe, entstanden sind. Es handelt sich um potenzielle Gefahrenquellen für die Umwelt und die Gesundheit von Menschen. Altlasten können beispielsweise aus Schadstoffen im Boden oder im Grundwasser bestehen, die durch die frühere Nutzung des Grundstücks entstanden sind. Ist ein Grundstück im Altlastenverdachtsflächenkataster erfasst, kann  durch einen Sachverständigen erstellt werden. Der Verdacht wird somit entweder entkräftet oder bestätigt.  Altlasten müssen aufwendig saniert werden, um die Belastungen zu beseitigen oder zu minimieren.

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Baulasten hingegen sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungen, die auf einem Grundstück lasten und bestimmte Einschränkungen oder Verpflichtungen für den Grundstückseigentümer bedeuten. Diese Verpflichtungen können beispielsweise die Unterhaltung von öffentlichen Straßen, Wegen oder Grünflächen umfassen. Auch die Erstellung von Parkplätzen oder die Herstellung von Anschlüssen an die öffentlichen Versorgungsnetze kann durch eine Baulast geregelt werden. Eine Baulast kann durch eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen dem Grundstückseigentümer und der zuständigen Behörde festgelegt werden.

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