Um eine Immobilie zu verkaufen, werden in der Regel verschiedene Unterlagen benötigt. Zu den wichtigsten Dokumenten gehören:

  • Grundbuchauszug: Der Grundbuchauszug enthält Informationen über den Eigentümer und die Grundstücksgrenzen.
  • Katasterauszug / neue Flurkarte: Der Katasterauszug zeigt die genaue Lage des Grundstücks und enthält Angaben zu Größe und Flurstücknummer. Die neue Flurkarte gibt Auskunft über die Grenzen des Grundstücks.
  • Bauzeichnungen / Pläne: Wenn vorhanden, sollten Bauzeichnungen und Pläne dem Käufer vorgelegt werden, um ihm einen Eindruck von der Bausubstanz zu vermitteln. Falls die Bauzeichnungen und Pläne nicht vorliegen, sollte eine Vollmacht zur Einsicht in die Bauakte ausgestellt werden.
  • Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis: Das Baulastenverzeichnis gibt Auskunft darüber, ob Belastungen oder Beschränkungen auf dem Grundstück liegen, die die Bebauung beeinträchtigen könnten.
  • Auskunft aus dem Altlastenverdachtsflächenkataster: Diese Auskunft gibt Aufschluss darüber, ob sich auf dem Grundstück oder in dessen Nähe umweltbelastete Flächen befinden.
  • Anliegerbescheinigung: Die Anliegerbescheinigung gibt Auskunft darüber, ob die öffentlichen Wege und Straßen im Bereich des Grundstücks saniert oder erneuert werden.
  • Kubaturberechnung: Die Kubaturberechnung gibt Auskunft über das Raumvolumen des Gebäudes.
  • Wohnflächenberechnung: Die Wohnflächenberechnung gibt Auskunft über die tatsächliche Wohnfläche der Immobilie.
  • Energieausweis: Der Energieausweis gibt Auskunft über den Energieverbrauch des Gebäudes.

Hebisch Immobilien

  • Versicherungen: Informationen über bestehende Versicherungen, wie zum Beispiel eine Gebäudeversicherung oder eine Haftpflichtversicherung, sollten dem Käufer mitgeteilt werden.
  • Grundbesitzabgaben: Hierzu gehören beispielsweise Grundsteuern und Abgaben an die Gemeinde.
  • Kopien der Mietverträge: Bei vermieteten Immobilien sollten dem Käufer Kopien der Mietverträge und die aktuelle Nebenkostenabrechnung vorgelegt werden.
  • Die Schornsteinfegerrechnung/der Feuerstättenbescheid gibt Auskunft darüber, ob die Heizungsanlage und der Kamin regelmäßig gereinigt wurden.
  • Rechnungen Energieversorger: Die letzten beiden Abrechnungen des Energieversorgers sollten dem Käufer vorgelegt werden.

Für den Verkauf von Eigentumswohnungen werden noch zusätzliche Unterlagen benötigt. Lesen sie hierzu unseren Blog https://www.hebisch-immobilien.de/2023/09/21/benoetigte-unter…eigentumswohnung/

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