Mit dem erfolgreichen Abschluss des Notartermins ist der Kauf einer Immobilie rechtlich festgelegt. Dennoch müssen sowohl Käufer als auch Verkäufer abwarten, bis die Kaufpreiszahlung erfolgt und schließlich der Schlüssel übergeben werden kann.
Viele Verkäufer fragen sich, wann sie das Geld für ihre verkaufte Immobilie auf ihrem Konto verbuchen können. Oft vergeht einige Zeit, bis dies geschieht. Doch warum eigentlich?
Ein wesentlicher Faktor für die Auszahlung des Kaufpreises ist die sogenannte Kaufpreisfälligkeit. Der Zeitpunkt dieser Fälligkeit wird vom Notar festgelegt, nachdem bestimmte Ereignisse eingetreten sind.

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Zuerst muss die Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen werden. Dieser Prozess kann nicht genau vorhergesagt werden, da er von den Kapazitäten und der Geschwindigkeit des jeweiligen Grundbuchamts abhängt. In städtischen Gebieten kann dies mehrere Wochen dauern.
Ein weiterer notwendiger Schritt ist die Löschung einer möglicherweise bestehenden Grundschuld. Oft ist noch eine Grundschuld eingetragen, auch wenn die Immobilie bereits vollständig abbezahlt wurde.
Des Weiteren muss abgewartet werden, ob die Kommune von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch machen möchte oder darauf verzichtet.
Bei Eigentumswohnungen könnte auch die Zustimmung des Verwalters erforderlich sein. Auch hier kann es zu Wartezeiten kommen, insbesondere wenn die Hausverwaltung überlastet ist.
Sind alle genannten Voraussetzungen erfüllt und hat der Notar dies bestätigt, wird als nächster Schritt der Kaufpreis fällig. Üblicherweise sollte dies innerhalb von 14 Tagen geschehen. Dabei ist es unerheblich, ob der Betrag auf ein Notaranderkonto überwiesen wird oder direkt auf das Konto des Verkäufers.

Vorbereitung ist das A und O. Professionelle Makler sorgen bereits während der Vermarktung dafür, dass alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllt werden, um die Zeitspanne bis zum Eigentumsübergang so kurz wie möglich zu halten und lange Wartezeiten zu vermeiden.

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