Haben Sie sich schon einmal gefragt, was mit Ihrer Immobilie geschehen soll, wenn Sie älter werden? Dann sollten Sie zunächst überlegen, was Ihre persönlichen Wünsche sind.
Viele Eigentümer möchten im hohen Alter in ihrem vertrauten Zuhause bleiben. Aus steuerlichen Gründen werden Immobilien jedoch oft innerhalb der Familie an die nächste oder übernächste Generation weitergegeben. Der Schenkende kann durch die Eintragung eines lebenslangen Wohnrechts oder Nießbrauchs seine eigene Zukunft absichern.
Das lebenslange Wohnrecht muss im Grundbuch eingetragen werden, um beim Verkauf der Immobilie weiterhin zu bestehen. Es darf jedoch nur vom Begünstigten selbst genutzt werden, eine Vermietung ist nicht möglich. Der neue Eigentümer für einen Großteil der anfallenden Kosten aufkommen.
Beim Nießbrauch wird nicht nur ein lebenslanges Wohnrecht, sondern auch das Nutzungsrecht im Grundbuch eingetragen. Dies bedeutet, dass der Begünstigte den wirtschaftlichen Besitz behält. Er kann die Immobilie selbst bewohnen oder vermieten, aber nicht vererben oder verschenken. Der Nießnutzer ist jedoch verpflichtet, die Immobilie zu pflegen und gut zu wirtschaften. Zudem trägt er alle zum Eigentum zählenden Lasten, wie Pflege, Erhaltung, Grundsteuer, Abwassergebühren und Gebäudeversicherung.
Beide Varianten enden mit dem Tod des Begünstigten.
Wenn Sie sich für eine Variante entschieden haben, sollten Sie abschließend einen Steuerberater oder Rechtsanwalt konsultieren. Oftmals können viele kleine Details in der Praxis entscheidend sein.
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