Angesichts des demografischen Wandels und der immer älter werdenden Bevölkerung gewinnt barrierefreier Wohnraum zunehmend an Bedeutung. Hauseigentümer setzen sich verstärkt mit der Möglichkeit auseinander, ihre Immobilie barrierefrei umzubauen. Ihr Ziel ist es, auch im Alter in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch kann eine Immobilie durch einen barrierefreien Umbau tatsächlich an Wert gewinnen?

Experten prognostizieren für die kommenden Jahre eine steigende Nachfrage nach barrierefreien Immobilien und auch eine verbesserte Vermietbarkeit solcher Objekte. Daher kann sich ein barrierefreier Umbau lohnen. Nicht alle Umbaumaßnahmen sind jedoch gleichermaßen sinnvoll oder wertsteigernd.

Ein barrierefreier Umbau bedarf sorgfältiger Planung – idealerweise, bevor eine Barrierefreiheit zwingend erforderlich wird. Denn sowohl die Planungsphase als auch die tatsächliche Umsetzung können zeitaufwendig sein.

Es ist entscheidend, von Anfang an klare Ziele für den Umbau zu definieren. Diese bestimmen, welche konkreten Maßnahmen nötig sind. Es sollte sowohl ein Konzept für die gesamte Immobilie als auch detaillierte Pläne für einzelne Räume erstellt werden.

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Ein Experte für barrierefreien Umbau sollte zurate gezogen werden. Verschiedene Wohnberatungsstellen, wie zum Beispiel lokale Seniorenbüros, Sozial- und Wohnungsämter oder Wohlfahrtsverbände, bieten ebenfalls Unterstützung an. Die Experten können Ihnen genau aufzeigen, welche Maßnahmen sinnvoll und notwendig sind.

Ein ortsansässiger Immobilienmakler kann zudem Auskunft darüber geben, wie sich Umbaumaßnahmen auf den Wert Ihrer Immobilie auswirken und welche für einen späteren Verkauf von Vorteil sein könnten.

Die Kosten für einen barrierefreien Umbau sollten stets im Auge behalten werden. Hierbei können staatliche Förderprogramme helfen. So bietet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sowohl Kredite als auch Zuschüsse an. Auch Pflegekassen unterstützen den barrierefreien Umbau. Wichtig ist, dass die Fördermittel beantragt werden, bevor mit den Umbaumaßnahmen begonnen wird.

Darüber hinaus können Umbaumaßnahmen, die behinderten- und altersgerecht sind, als „außergewöhnliche Belastungen“ steuerlich geltend gemacht werden. Dazu sollte eine Beratung durch einen Steuerexperten in Anspruch genommen werden.

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