Verkäufer einer Immobilie stellen sich oft die Frage, wann der Erlös auf dem Konto eingeht. Der Zeitpunkt, hängt von mehreren Faktoren ab.

Hier ein Überblick über den Ablauf:

Unterzeichnung des Kaufvertrags: Sobald Käufer und Verkäufer den notariellen Kaufvertrag unterzeichnet haben, ist der Verkauf zwar formal beschlossen, aber noch nicht abgeschlossen. In der Regel wird im Kaufvertrag eine Frist für die Kaufpreiszahlung vereinbart, die meistens zwischen 4 und 8 Wochen liegt.

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Voraussetzungen für die Kaufpreisfälligkeit: Bevor der Käufer den Kaufpreis zahlt, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein:

  • Eintragung einer Auflassungsvormerkung: Diese sichert dem Käufer das Recht auf den Eigentumserwerb und verhindert, dass der Verkäufer die Immobilie an eine andere Person verkauft.
  • Vorliegen aller notwendigen Genehmigungen: Bei bestimmten Verkäufen können zusätzliche Genehmigungen, wie zum Beispiel die Zustimmung des Vorkaufsrechts durch die Stadt, erforderlich sein.
  • Lastenfreistellung der Immobilie: Falls auf der Immobilie noch Hypotheken oder Grundschulden lasten, müssen diese entweder abgelöst oder durch den Kaufpreis getilgt werden.

Zahlung des Kaufpreises: Sobald der Notar bestätigt, dass alle Bedingungen erfüllt sind, stellt er eine sogenannte Fälligkeitsmitteilung aus. Diese Mitteilung informiert den Käufer darüber, dass der Kaufpreis nun gezahlt werden muss. Ab diesem Zeitpunkt hat der Käufer in der Regel 1 bis 2 Wochen Zeit, den Betrag zu überweisen.

Eingang des Kaufpreises: Sobald der Käufer den Kaufpreis an den Verkäufer überwiesen hat, kann es einige Bankarbeitstage dauern, bis das Geld auf dem Konto des Verkäufers eingeht. Der Verkäufer erhält sein Geld also nicht direkt nach der Vertragsunterzeichnung, sondern erst einige Wochen später, nachdem alle Formalitäten erledigt und der Kaufpreis überwiesen wurde.

Ab dem Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung bis zum Eingang des Kaufpreises auf dem Konto des Verkäufers vergehen in der Regel zwischen 4 und 12 Wochen, je nach Komplexität des Verkaufsprozesses und der Zahlungsmodalitäten.

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