Die Bewohner eines Grundstücks, egal ob Eigentümer oder Mieter, müssen laute Zwei- oder Vierbeiner nicht zwangsläufig ertragen. In manchen Fällen dürfen Tiere aber auch laut sein.

Hunde: Es liegt in seiner Art, dass der beste Freund des Menschen manchmal bellt und das kann auch niemand verbieten. Wenn Bello aber rund um die Uhr meint, seinem Namen gerecht werden zu müssen, kann der Nachbar Klage erheben, denn Mittags- und Nachtruhe müssen eingehalten werden.

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Vögel: Wenn man täglich, morgens um 5.00 h von einem krähenden Hahn geweckt wird kann das idyllisch sein, aber auch als Beeinträchtigung der Wohnqualität gelten. Wohnt man allerdings auf dem Land, ist dies hinzunehmen.

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Frösche: Ein romantisches Froschkonzert ist für den Einen Natur pur, für den Anderen jedoch einfach nur Lärm. Wenn man dagegen allerdings etwas unternehmen will ist das Naturschutzrecht zu beachten, denn Frösche dürfen nicht einfach umgesiedelt werden.

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Es gibt also einiges zu beachten. Mit ein wenig Rücksichtnahme kann man jedoch schon im Vorfeld einigen Ärger vermeiden.

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